Die Sektion Deutsche Grenzgänger*innen sorgt für die praktische Durchführung der zentralen Öffentlichkeitsarbeit und organisiert eigene Werbekampagnen. Sie bietet mitgliederorientierte Dienstleistungen, diskutiert allgemeine nationale, regionale und lokale Fragen, lädt die Mitglieder alljährlich zur Mitgliederversammlung, zu Informationsmeetings und Konferenzen ein.

Die Sektion erledigt ihre administrativen Aufgaben und verwaltet, da finanziell autonom, die Sektionsgelder.

Der Sektionsvorstand vertritt den OGBL in allen lokalen Angelegenheiten. Er wird alle 5 Jahre, anlässlich des Sektionstages, gewählt.

Der OGBL ist seit den 70er Jahren in Deutschland aktiv, hat ein Büro in Bitburg und bietet eine speziell auf deutsche Grenzgänger*innen zugeschnittene Beratung in seinen Büros in der luxemburgischen Ortschaft Hinkel an.


HomeOffice

Entdecken Sie die neuen Regelungen für Grenzgänger!

Am 6. Juli 2023 haben Deutschland und Luxemburg eine Vereinbarung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens getroffen. Ab dem Jahr 2024 dürfen deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger bis zu 34 Tage im heimischen Homeoffice arbeiten, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen hat. In Verbindung mit dem im Juni eingeführten Sozialabkommen ergeben sich somit neue Möglichkeiten zur Gestaltung des HomeOffice. Doch was bedeutet das genau für Sie? Diese neue Regelung ermöglicht es, bis zu 34 Tage außerhalb von Luxemburg zu arbeiten, ohne dass der Wohnsitzstaat Besteuerung fordert. Doch Vorsicht ist geboten: Jegliche Überschreitung dieser Grenze führt unmittelbar zur Besteuerung durch den Wohnsitzstaat ab dem ersten Tag. Aber das ist noch nicht alles! Auch Teilanwesenheiten von mindestens 30 Minuten gelten als volle Zähltage, und für Teilzeitbeschäftigte gibt es keine Kürzung der Bagatellgrenze.
Informieren Sie sich jetzt über die neuen Bestimmungen und Ihre Rechte als Grenzgänger!

 

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Aufruf zur Wahl

Liebe Grenzgängerinnen, Grenzgänger, Rentnerinnen und Rentner!

Als Präsident der Sektion möchte ich mich zuerst bei meinem Vorstand der Sektion und auch ganz besonders bei allen Kolleginnen und Kollegen im OGBL bedanken. Für eine gute Zusammenarbeit in fast 50 Jahren, wo die Grenzgänger-Sektion schon besteht. Es wurde über diese Jahre und Jahrzehnte sehr viel für alle Arbeitnehmer und Rentner erkämpft und verteidigt , hier will ich nur den Index nennen. Dies konnten wir für alle Luxemburger, Ausländer und Grenzgänger erkämpfen durch die Unterstützung des OGBL und natürlich auch der CSL ( Arbeitnehmerkammer ) .

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Sektion Deutsche Grenzgänger würdigt Treue

Die Sektion Deutsche Grenzgänger des OGBL ehrte in zwei feierlichen Jubilarfeiern am 17. und 24. Juni 2023 langjährige Mitglieder für ihre herausragende Unterstützung. Die Veranstaltungen fanden im Hotel-Restaurant Eifelbräu in Bitburg sowie im Hotel Zur Saarschleife in Orscholz statt.

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News

Die Pressemitteilungen

Besteuerung der Überstunden für deutsche Grenzgänger

OGBL fordert Rücknahme der Kooperationsvereinbarung

20/03/2024

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelungen zur Besteuerung von Lohnzuschlägen und Überstunden in Luxemburg und Deutschland in Kraft. …

Sozialwahlen

OGBL, der große Gewinner!

14/03/2024

Am Tag nach den Wahlen der Personaldelegationen ist klar, dass der OGBL der große Gewinner ist. Die Analyse der bisher …

Sozialwahlen

OGBL gewinnt in zahlreichen Betrieben

13/03/2024

Am 12. März 2024 waren alle Arbeitnehmer*innen, die in Luxemburg in einem Betrieb mit mindestens 15 Beschäftigten arbeiten, aufgerufen, ihre …

Grenzgänger

Fristen für den Versand von Arbeits­unfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland: der OGBL sucht nach Lösungen

18/07/2023

Eine OGBL-Delegation, bestehend aus Jean-Luc De Matteis, Jacques Delacollette und Christian Simon-Lacroix, traf sich am 3. April 2023 mit Nadine …

Der OGBL begrüßt das neue Steuerabkommen mit Deutschland

10/07/2023

Die Finanzminister Deutschlands und Luxemburgs haben am 6. Juli 2023 bekannt gegeben, dass sie eine Einigung über Änderungen des deutsch-luxemburgischen …

Grenzgänger – Telearbeit

Neue Rahmenvereinbarung zum anzuwendenden Sozialversicherungsrecht bei gewöhnlicher grenz- überschreitender Telearbeit ab dem 1. Juli 2023

04/07/2023

Der physische Arbeitsort ist ein entscheidendes Kriterium im Hinblick auf das anzuwendende Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie nicht im Staat des Arbeitgebersitzes …